Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit kommt

Unser Einsatz zahlt sich aus

Auch wenn es die Sonderbetreuungszeit, die insbesondere in Zeiten des Lockdowns zur Pflege der Kinder notwendig ist, bereits gab. Einen Rechtanspruch darauf gab es leider noch nicht.
Dies ist jedoch notwendig um Eltern nicht vom Wohlwollen der ArbeitgeberInnen abhängig zu machen.

Der ÖGB fordert bereits seit Monaten einen Rechtsanspruch der Sonderbetreuungszeit bei voller Kostenübernahme durch den Bund.
„Wir haben als ÖGB in den letzten Monaten Druck aufgebaut und nicht lockergelassen“, sagte ÖGB-Frauenchefin Korinna Schumann. „Gerade jetzt, wo wir uns bereits im zweiten Lockdown befinden und an Schulen und in Kindergärten Corona bedingt große Unsicherheit herrscht, brauchen Eltern mehr denn je Entlastung und Unterstützung bei der Kinderbetreuung.“

Die Hartnäckigkeit hat sich nun ausgezahlt.
Heute wird im Nationalrat ein Initiativantrag dazu eingebracht werden:

Statt den bisherigen drei Wochen, soll die Sonderbetreuungszeit nun vier Wochen in Anspruch genommen werden – dies gilt auch für Kinder in Quarantäne. Durch den Rechtsanspruch darauf, wird auch die Zustimmung des Arbeitgebers nicht mehr notwendig sein.
Dem Arbeitgeber sollen nun auch die Kosten zu 100 Prozent ersetzt werden, da der Bund die volle Refundierung übernimmt. Diese Regelung soll bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 gelten.

Dies ist ein voller Erfolg und zeigt, dass Hartnäckigkeit sich auszahlt.
Die Gewerkschaft wird sich immer und in allen Belangen für arbeitende Menschen und deren Anliegen einsetzen.